Wie funktionieren Grundsteuervergünstigungen für Senioren bei Miteigentum an einem Haus mit einem jüngeren Ehepartner?
Viele Bezirke in Texas haben verschiedene Grundsteuerermäßigungen für Senioren, wie z. B. Schulsteuerobergrenzen und das Einfrieren von Grundsteuern, wenn Sie 65 Jahre alt werden . Ein weiteres Beispiel .
Mein Ehepartner und ich besitzen zusammen ein Haus, und sie ist 11 Jahre älter als ich, also würde sie sich früher qualifizieren als ich. Wie funktioniert es generell, wenn nur einer der Immobilieneigentümer über 65 Jahre alt ist. Bekommen beide die Leistung? Wenn nicht, scheint es klug zu sein, das Eigentum an der Immobilie auf den älteren Ehepartner zu übertragen. In unserem Fall ist die Hypothek längst abbezahlt, also nehme ich an, dass das nicht schwer wäre.
Antworten
Dieses Bit von der Texas Comptroller-Website zeigt an, dass ein überlebender Ehepartner unter 65 Jahren die Leistung auch nach dem Tod des über 65-jährigen Ehepartners erhalten kann, was keinen Sinn ergeben würde, es sei denn, beide Eigentümer könnten die Befreiung erhalten, sobald ein Ehepartner 65 Jahre alt wird:
Um sich für die lokale Optionsbefreiung ab 65 Jahren zu qualifizieren, muss der Eigentümer mindestens 65 Jahre alt sein und im Haus wohnen. Wenn der 65-jährige oder ältere Hausbesitzer stirbt, kann der überlebende Ehegatte weiterhin die lokale Optionsbefreiung erhalten, wenn der überlebende Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes 55 Jahre oder älter ist und in der Wohnung lebt und diese besitzt und die Befreiung beantragt.
Dies ist das Verhalten, das ich aufgrund der Funktionsweise einer ähnlichen Ausnahme in meinem Heimatstaat (Colorado) erwarten würde.
Ich sehe keine Besonderheiten für Nicht-Ehepartner-Miteigentümer.
Ich würde denken, da Texas ein Gemeinschaftseigentumsstaat ist, selbst wenn der Name Ihrer Frau der einzige auf der Urkunde wäre, würden Sie immer noch als Eigentümer des Hauses betrachtet (vorausgesetzt, es wurde während der Ehe erworben).
Ich habe aus Neugier eine E-Mail an das Büro des Rechnungshofs geschickt und eine Antwort erhalten:
Sie haben Recht, solange ein Ehepartner 65 Jahre oder älter ist, würde die Immobilie für die Befreiung in Frage kommen, solange sie auch die Qualifikationen eines Wohnheims erfüllt.
Wenn die Immobilie im Besitz von zwei Nicht-Ehepartnern ist, hat die Person ab 65 Jahren Anspruch auf 50 % des Freibetrags.