Wirtschaftsrecht - Gesellschaftstreffen

Ein Unternehmen gilt in den Augen des Rechts als eine von seinen Mitgliedern getrennte juristische Person. Alle Angelegenheiten des Unternehmens werden praktisch vom Verwaltungsrat wahrgenommen. Der Verwaltungsrat einer Gesellschaft führt diese Angelegenheiten im Rahmen ihrer Befugnisse aus, wie in der Satzung der Gesellschaft dargelegt. Die Direktoren üben mit Zustimmung anderer Mitglieder der Gesellschaft auch bestimmte eigene Befugnisse aus.

Die Zustimmung der anderen Mitglieder wird auf den Hauptversammlungen der Gesellschaft sichergestellt. Vom Verwaltungsrat begangene Fehler werden von den Aktionären (die auch als Eigentümer der Gesellschaft gelten) in den Versammlungen der Gesellschaft korrigiert.

  • Die Hauptversammlungen werden durchgeführt, damit die Aktionäre über die Entscheidungen und Schritte des Verwaltungsrates urteilen können.

  • Sitzungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung, wie im Companies Act von 1956 erwähnt.

  • Versammlungen ermöglichen es den Aktionären, die laufenden Abläufe der Gesellschaft zu kennen und über bestimmte Themen zu beraten.

  • Es gibt verschiedene Arten von Besprechungen, die von einem Unternehmen abgehalten werden.

  • Für die Einberufung, Einberufung und Durchführung der Sitzungen müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

Satzung

Eine satzungsmäßige Sitzung findet einmal während des Lebens eines Unternehmens statt. In der Regel findet sie unmittelbar nach der Gründung einer Gesellschaft statt. Jede Aktiengesellschaft, die entweder durch Aktien oder durch Garantie beschränkt ist, muss nach der Gründung der Gesellschaft eine ordentliche Versammlung abhalten.

  • Eine satzungsmäßige Sitzung sollte zwischen einem Mindestzeitraum von einem Monat und einem Höchstzeitraum von sechs Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stattfinden.

  • Eine Sitzung vor einem Zeitraum von einem Monat kann nicht als gesetzliche Sitzung der Gesellschaft angesehen werden.

  • In der Einladung zu einer satzungsmäßigen Sitzung sollte erwähnt werden, dass eine satzungsmäßige Sitzung zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden wird.

  • Privatunternehmen und Regierungsunternehmen sind nicht verpflichtet, gesetzliche Sitzungen abzuhalten.

  • Nur Aktiengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb des festgelegten Zeitraums satzungsmäßige Sitzungen abzuhalten.

Ablauf der Hauptversammlung

Der Verwaltungsrat muss jedem Mitglied der Gesellschaft einen gesetzlichen Bericht übermitteln. Dieser Bericht muss mindestens 21 Tage vor der Sitzung gesendet werden. Mitglieder, die an der Sitzung teilnehmen, können Themen im Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens oder Themen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Bericht erörtern.

  • In der satzungsmäßigen Versammlung der Gesellschaft können keine Beschlüsse gefasst werden.

  • Hauptziel der satzungsmäßigen Versammlung ist es, die Mitglieder mit den Angelegenheiten der Förderung und Gründung des Unternehmens vertraut zu machen.

  • Die Aktionäre erhalten Angaben zu aufgenommenen Aktien, erhaltenen Geldern, abgeschlossenen Verträgen, angefallenen vorläufigen Kosten usw.

  • Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, Geschäftsideen und -methoden sowie die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu diskutieren.

  • Eine vertagte Sitzung wird einberufen, wenn die satzungsmäßige Sitzung keinen Abschluss findet.

  • Gemäß Abschnitt 433 des Companies Act von 1956 kann eine Gesellschaft einer Liquidation unterzogen werden, wenn sie keinen gesetzlichen Bericht vorlegt oder keine gesetzliche Sitzung innerhalb der oben genannten Frist durchführt.

  • Das Gericht kann das Unternehmen jedoch anweisen, den gesetzlichen Bericht vorzulegen und die satzungsmäßige Sitzung durchzuführen und gegen die für den Verzug verantwortlichen Personen eine Geldbuße zu verhängen, anstatt das Unternehmen direkt abzuwickeln.

Vertagung der ordentlichen Versammlung

Nach § 165 Abs. 8 AktG kann von Zeit zu Zeit eine satzungsmäßige Versammlung vertagt werden. Jeder Beschluss, zu dem gemäß den Bestimmungen des Companies Act gekündigt wurde, kann unabhängig davon gefasst werden, ob der Beschluss vor oder nach der letzten Sitzung gefasst wurde.

  • Die vertagende Sitzung hat die gleiche Befugnis wie die ursprüngliche satzungsmäßige Sitzung.

  • Die Befugnis zur Vertagung hängt von der Entscheidung des Treffens ab.

  • Die Sitzung kann vom Vorsitzenden nicht ohne Zustimmung der Mitglieder der Sitzung unterbrochen werden.

  • Es wird erwartet, dass der Vorsitzende die Versammlung vertagt, wenn die Mitglieder dies wünschen, ohne sich auf diskriminierende Befugnisse zu berufen, die dem Vorsitzenden durch die Satzung der Gesellschaft übertragen wurden.

  • In der Regel ist der Vorsitzende nicht verpflichtet, eine Sitzung zu vertagen, auch wenn die Mehrheit der Mitglieder die Vertagung wünscht.

  • Die Statuenversammlung stellt eine Ausnahme in der Regel dar, dass nur noch nicht abgeschlossene Geschäfte in der ursprünglichen Sitzung in der vertagten Sitzung ausgeführt werden dürfen.

  • Die Mitglieder haben das Recht, in der vertagten Sitzung neue Diskussionsthemen einzuleiten.

  • Der Vorteil vertagter Sitzungen gegenüber satzungsmäßigen Sitzungen besteht darin, dass in einer vertagten Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann, der im letzteren Fall nicht möglich ist.

  • Wenn ein Beschluss auf der Grundlage der in der satzungsmäßigen Sitzung erörterten Themen gefasst werden muss, muss er in einer vertagten Sitzung gefasst werden, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Standard

Im Falle eines Versäumnisses bei der Einreichung des satzungsmäßigen Berichts oder bei der Durchführung der satzungsmäßigen Versammlung sind die verantwortlichen Mitglieder gemäß § 165 Abs. 9 AktG mit einer Geldstrafe belegt. Die Geldbuße kann sich auf INR 5000 erstrecken.

Das Gericht kann auch die Zwangsabwicklung der Gesellschaft gemäß § 433 (b) des Gesellschaftsgesetzes anordnen, wenn die satzungsmäßige Versammlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist stattfindet.

Gesetzlicher Bericht

Der Verwaltungsrat muss jedem Mitglied der Gesellschaft einen gesetzlichen Bericht übermitteln. Dieser Bericht muss mindestens 21 Tage vor der Sitzung gesendet werden.

The particulars to be mentioned in the report are as follows −

  • Die Gesamtzahl der zugeteilten Aktien mit dem Konto der voll eingezahlten und teilweise eingezahlten Aktien sowie die Gründe für Überlegungen und die Verlängerung der teilweise eingezahlten Aktien

  • Der Nettobetrag der nach Zuteilung der Aktien gesammelten Barmittel

  • Ein kurzer Einblick, dh eine Zusammenfassung der Einnahmen und Zahlungen, die innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Berichts getätigt wurden, der verbleibende Restbetrag in den Händen des Unternehmens und eine Schätzung der vorläufigen Kosten des Unternehmens

  • Die Namen, Adressen und Bezeichnungen der Direktoren, Manager, Sekretäre und Wirtschaftsprüfer sowie das Änderungsprotokoll für den Fall, dass ab dem Gründungsdatum des Unternehmens Ersetzungen vorgenommen wurden

  • Einzelheiten zu Änderungen oder Verträgen, die in der Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden sollen

  • Die Grenze der Nichterfüllung eines Zeichnungsvertrags sowie begründete Gründe für die Nichterfüllung der oben genannten Verträge

  • Die Rückstände fällig auf die Anrufe jedes Managers und Direktors

  • Einzelheiten zum Zusammenhang mit Provisionen oder Maklergebühren, die an einen Verwaltungsratsmitglied oder Manager für die Ausgabe des Verkaufs von Aktien oder Schuldverschreibungen gezahlt werden

Jährliche Hauptversammlung

Eine Hauptversammlung ist, wie der Name schon sagt, eine Hauptversammlung, die jährlich abgehalten wird. Gemäß § 166 AktG müssen alle Gesellschaften in festgelegten Zeitintervallen Hauptversammlungen abhalten. Die Einberufung einer Hauptversammlung muss alle Einzelheiten der Hauptversammlung enthalten. Die Zeit für die Abhaltung der ersten Hauptversammlung eines Unternehmens wird jedoch auf 18 Monate ab dem Datum der Gründung verkürzt.

  • Nach § 166 Abs. 1 AktG ist eine Gesellschaft bis zur ersten Hauptversammlung nicht zur Abhaltung von Hauptversammlungen verpflichtet.

  • Diese Lockerung soll dazu führen, dass das Unternehmen seine Abschlussberichte auf der Grundlage eines längeren Zeitraums erstellt.

  • Eine weitere Lockerung nach § 166 Abs. 1 AktG besteht darin, dass mit Zustimmung des Registrars der Termin einer Hauptversammlung verschoben werden kann.

  • Dieser Termin kann auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten verschoben werden.

  • Diese Lockerung gilt jedoch nicht für die erste Hauptversammlung.

  • Eine Gesellschaft darf innerhalb eines Jahres keine Hauptversammlung abhalten, wenn die Verlängerung des Versammlungsdatums mit Zustimmung des Registrars erfolgt.

  • Die Gründe für die Verlängerung des Treffens sollten jedoch echt und angemessen begründet sein.

Intervall zwischen zwei Hauptversammlungen

Nach § 166 Abs. 1 AktG darf der Zeitabstand zwischen zwei Hauptversammlungen fünfzehn Monate nicht überschreiten. Gemäß § 210 des Companies Act muss ein Unternehmen einen Bericht vorlegen, der die Konten aller Gewinne und Verluste enthält. Falls das Unternehmen nicht gewinnbringend handelt, muss ein Einnahmen- und Ausgabenkonto erstellt werden.

  • Auf dem Konto sind alle Gewinne und Verluste anzugeben, die das Unternehmen ab dem Tag seiner Gründung erzielt und erlitten hat.

  • Das Konto wird mindestens 9 Monate ab dem Datum der letzten Hauptversammlung aktualisiert.

  • Eine Bilanz muss ebenfalls dem Konto beigefügt werden.

The Annual General Meeting is subjected to three rules −

  • Das Treffen muss jedes Jahr stattfinden.
  • Zwischen zwei Hauptversammlungen ist eine maximale Pause von 15 Monaten zulässig.
  • Die Sitzung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung der Bilanz stattfinden.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Regeln wird gesetzlich als Verstoß gegen das Companies Act angesehen und als Verzug behandelt, es sei denn, der Registrar gewährt eine Verlängerung der Frist für die Abhaltung einer Sitzung.

Datum, Uhrzeit und Ort

Eine Hauptversammlung kann jederzeit während der Geschäftszeiten abgehalten werden. Der Tag der Hauptversammlung darf kein Feiertag sein. Die Versammlung kann entweder am Sitz der Gesellschaft oder an einem vorgewählten Ort im Zuständigkeitsbereich des Ortes stattfinden, an dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet.

  • Eine Aktiengesellschaft oder eine Privatgesellschaft, die als Tochtergesellschaft einer Aktiengesellschaft fungiert, kann den Zeitpunkt der Versammlung gemäß der Satzung der Gesellschaft festlegen.

  • Ein Beschluss kann auch auf einer Hauptversammlung zur Wahl des Zeitpunkts der nachfolgenden Hauptversammlungen gefasst werden.

  • Für ein privates Unternehmen werden jedoch Zeitpunkt und Ort der Sitzungen durch Beschlussfassung in einer der Sitzungen festgelegt.

  • Der Ort der Versammlung der Privatgesellschaft darf nicht im Zuständigkeitsbereich des Ortes liegen, an dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet.

  • Der Abschnitt 25 des Gesetzes über handelbare Instrumente von 1881 definiert einen Feiertag als einen Sonntag oder einen anderen Tag, der von der Zentralregierung als Feiertag erklärt wird. Ein Tag kann nach der Einberufung eines Treffens zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, die in dem oben genannten Szenario verursacht werden können, heißt es in Abschnitt 2 (38) des Companies Act: „Kein Tag, der von der Zentralregierung als gesetzlicher Feiertag deklariert wurde, ist ein Feiertag in Bezug auf eine solche Sitzung, es sei denn Die Bekanntmachung wurde vor der Erklärung der Versammlung abgegeben. “

Verzug in der Hauptversammlung

Die Nichtabhaltung einer Jahreshauptversammlung gemäß § 166 AktG wird in den Augen des Gesetzes als schwerwiegende Straftat angesehen. Jedes Mitglied des Unternehmens, das in Verzug ist, und das Unternehmen werden als säumig eingestuft.

  • Gegen die Säumigen kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 INR verhängt werden.

  • Gemäß § 168 des Companies Act wird den Säumigen täglich eine Geldstrafe von 2.500 INR auferlegt, bis sich herausstellt, dass der Ausfall weiterhin besteht.

Außerordentliche Generalversammlung

Jede Hauptversammlung einer Gesellschaft gilt als außerordentliche Hauptversammlung mit Ausnahme der Hauptversammlung, einer Hauptversammlung oder einer Vertagung. Solche Arten von Sitzungen können von den Direktoren jederzeit festgelegt werden, was den Direktoren angemessen erscheint. Die Sitzungen müssen jedoch gemäß den in der Satzung der Gesellschaft genannten Richtlinien abgehalten werden.

Diese Sitzungen werden in der Regel für die Abwicklung von Geschäften mit besonderem Charakter abgehalten. In diesen Sitzungen werden verschiedene Verwaltungsangelegenheiten eines Unternehmens ausgeführt, die nur durch in Hauptversammlungen gefasste Beschlüsse abgewickelt werden können.

Es ist den Mitgliedern der Gesellschaft nicht möglich, auf die nächste Hauptversammlung zu warten, um solche Fragen zu klären. Die Satzung eines Unternehmens bietet daher die Freiheit, außerordentliche Hauptversammlungen abzuhalten, um solche Fragen zu klären.

An extraordinary general meeting can be convened −

  • Vom Verwaltungsrat oder auf Antrag der Mitglieder.
  • Von den Anforderern selbst über das Versäumnis des Vorstandes, eine Sitzung einzuberufen.
  • Von der Gesellschaftsrechtsbehörde.

Vom Verwaltungsrat

Wenn ein Geschäft von besonderer Bedeutung die Zustimmung der Mitglieder der Gesellschaft erfordert, kann der Verwaltungsrat eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen. Gemäß den Statuten der Gesellschaft kann der Verwaltungsrat einer Gesellschaft nach eigenem Ermessen eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Die Befugnis eines Direktors zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung muss auf einer Verwaltungsratssitzung ausgeübt werden, wie im Fall aller vom Direktor ausgeübten Befugnisse.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel kann eine Hauptversammlung im Rahmen des Beschlusses einberufen werden, wenn ein Beschluss von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird und so wirksam ist wie ein gefasster Beschluss. Die Artikel bieten auch die Möglichkeit, dass möglicherweise nicht genügend Direktoren vorhanden sind, um eine Hauptversammlung einzuberufen.

Bei unzureichender Anzahl von Verwaltungsratsmitgliedern kann ein Verwaltungsratsmitglied oder zwei Mitglieder der Gesellschaft die Hauptversammlung auf die vom Verwaltungsrat einberufene Weise einberufen.

Auf Antrag der Mitglieder

Die Mitglieder der Gesellschaft können auch die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragen. Ein Antrag auf Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung kann von den Mitgliedern gestellt werden -

  • Halten von mindestens 10% des eingezahlten Aktienkapitals der Gesellschaft und Stimmrecht im Kontext der auf der Sitzung zu erörternden Angelegenheit.

  • 10% der Stimmrechte der Mitglieder halten, falls die Gesellschaft kein Kapital hat.

  • Vorzugsaktionäre können auch eine Hauptversammlung einberufen, wenn der vorgeschlagene Beschluss ihr Interesse beeinträchtigen wird.

  • Wenn ein Mitglied nach der Anforderung nicht mehr zurücktritt, macht die Rücknahme die Anforderung nicht ungültig.

  • Die Ernennung von Aktien berührt nicht das Recht eines Mitglieds, bei einer Versammlung Anforderungen zu stellen oder abzustimmen.

Von den Requisitionisten selbst

Falls die Direktoren die Sitzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Anforderung einer Sitzung innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung der Anforderung einberufen, können die folgenden Konsequenzen genannt werden:

  • Im Zusammenhang mit einem Unternehmen mit Aktienkapital durch die Anforderer, die entweder einen Hauptwert des eingezahlten Aktienkapitals oder mindestens ein Zehntel des gesamten Aktienkapitals des Unternehmens ausmachen.

  • Für ein Unternehmen ohne Grundkapital durch die Anforderer, die mindestens ein Zehntel der gesamten Stimmrechte besitzen

  • Diese Art von Sitzungen muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einreichung der Anforderung einberufen werden.

  • Diese Art von Sitzungen sollte ähnlich wie Vorstandssitzungen abgehalten werden.

  • Es ist nicht erforderlich, dass die Anforderer die Gründe für den Beschlussvorschlag auf der Sitzung offenlegen.

Von der Gesellschaftsrechtsbehörde

Wenn es aus willkürlichen Gründen praktisch unmöglich ist, eine andere Versammlung als eine Hauptversammlung einzuberufen, kann der Gesellschaftsrechtsausschuss gemäß § 186 die Einberufung einer Versammlung von sich aus oder auf Antrag eines Direktors von anordnen die Gesellschaft an das Company Law Board.

Gemäß Abschnitt 186 des Companies Act muss ein Antrag eingereicht werden, damit das Company Law Board eine Sitzung einberufen kann.

Sitzung des Verwaltungsrates

Die Sitzung des Verwaltungsrates ist ein wichtiger Aspekt für das reibungslose Funktionieren und Funktionieren eines Unternehmens. Um sicherzustellen, dass die vom Vorstand genehmigten Maßnahmen im Interesse des Unternehmens liegen, enthält das Companies Act von 1956 mehrere gesetzliche Vorschriften.

Periodizität der Vorstandssitzungen

Gemäß § 285 des Companies Act sollten die Vorstandssitzungen alle drei Monate stattfinden. Der Verwaltungsrat kann an jedem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 31. März zusammentreten. Dementsprechend sollte die nächste Sitzung zwischen dem 1. April und dem 30. Juni stattfinden. In § 285 des Gesellschaftsgesetzes gibt es keinen Spielraum für die Rückwärtsberechnung.

Einberufung der Vorstandssitzung

Gemäß § 286 des Companies Act sollten alle Direktoren angemessen über die Versammlung informiert werden. Die Sitzung kann erst nach vorheriger Ankündigung abgehalten werden. Die Mitteilung sollte jedem Vorstandsmitglied zugestellt werden.

Die Mitteilung sollte mindestens sieben Tage vor der Sitzung zugestellt werden. Es ist nicht obligatorisch, einen ausländischen Direktor außerhalb Indiens zu benachrichtigen. Es wird jedoch empfohlen, alle Direktoren innerhalb oder außerhalb Indiens zu benachrichtigen.

Tag der Sitzung

In der Regel finden Vorstandssitzungen tagsüber innerhalb der Geschäftszeiten statt. Vorstandssitzungen können jedoch auch an Feiertagen stattfinden.

Zeitpunkt der Abhaltung der Vorstandssitzung

Das Companies Act von 1956 legt keine zeitlichen Beschränkungen für Vorstandssitzungen fest. Sie können je nach Bedarf während oder außerhalb der Geschäftszeiten abgehalten werden.

Ort für Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen können nach Belieben des Vorstandes überall abgehalten werden. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, einen Sitzungsort in derselben Stadt auszuwählen, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet, wie bei Haupt- und Hauptversammlungen. Vorstandssitzungen können auch im Ausland stattfinden.

Beschlussfähigkeit der Vorstandssitzung

Gemäß den Bestimmungen des Companies Act muss mindestens ein Drittel der Direktoren oder zwei Direktoren (je nachdem, welcher Wert höher ist) anwesend sein, um eine Vorstandssitzung durchzuführen. Wenn während der Zählung von einem Drittel ein Bruch entsteht, wird der Bruch als eins gezählt. Diese Regeln gelten auch für ein privates Unternehmen. Nach § 287 Abs. 2 AktG kann die Gesellschaft durch ihre Satzung die Anzahl der Quorums erhöhen.