Indische Politik - Verfassungsänderungen
Gemäß Artikel 368 (spezifische Bestimmung) der Verfassung ist das Parlament der Aufbewahrungsort der konstituierenden Befugnisse der Union und kann daher die verfassungsrechtliche Bestimmung gemäß den Anforderungen (innerhalb der umschriebenen Grenze) ändern.
Artikel 368 Absatz 1 besagt, dass das Parlament ungeachtet aller Bestimmungen dieser Verfassung seine verfassungsmäßige Befugnis zur Änderung, Änderung oder Aufhebung einer Bestimmung dieser Verfassung gemäß dem in diesem Artikel festgelegten Verfahren ausüben kann.
Artikel 368 Absatz 2 besagt, dass eine Änderung dieser Verfassung nur durch die Einführung von a eingeleitet werden kann Bill für den Zweck in jedem Haus des Parlaments und wenn der Gesetzentwurf in jedem Haus mit einer Mehrheit der Gesamtmitgliedschaft dieses Hauses und mit einer Mehrheit von nicht weniger als zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder dieses Hauses verabschiedet wird, ist es wird dem Präsidenten vorgelegt, der dem Gesetzesentwurf zustimmt, und daraufhin wird die Verfassung gemäß den Bestimmungen des Gesetzentwurfs geändert.
Artikel 368 Absatz 4 besagt, dass vor oder nach dem Beginn von Abschnitt 55 des Verfassungsgesetzes (zweiundvierzigste Änderung) keine Änderung dieser Verfassung (einschließlich der Bestimmungen von Teil III) vorgenommen wurde oder angeblich nach diesem Artikel vorgenommen wurde. 1976 wird vor jedem Gericht aus irgendeinem Grund in Frage gestellt.
Artikel 368 Absatz 5 besagt, dass zur Beseitigung von Zweifeln hiermit erklärt wird, dass die verfassungsgebende Befugnis des Parlaments, die Bestimmungen dieser Verfassung gemäß diesem Artikel durch Hinzufügung, Änderung oder Aufhebung zu ändern, in keiner Weise eingeschränkt wird.