Revision - Interne Prüfung und Auditor

Art und Umfang des Tätigkeitsbereichs des Abschlussprüfers hängen vom System der internen Prüfung in einer Organisation ab. Das System der internen Prüfung bestimmt die Zuverlässigkeit der Arbeit, die ein Prüfer leisten kann. Der externe Prüfer ist letztendlich für die Endabrechnung verantwortlich.

Das interne Überprüfungssystem kann den Abschlussprüfer nicht von seiner vertraglichen Verantwortung entbinden, falls in der Endabrechnung etwas schief geht. Daher ist der Abschlussprüfer verpflichtet, die gesamte Transaktion im Detail zu prüfen. Ein gutes internes Überprüfungssystem kann den Prüfer von detaillierten Überprüfungen entlasten und er kann die eingesparte Zeit für andere Arbeiten von größerer Bedeutung nutzen.

Wir werden den internen Check in Bezug auf verschiedene Aspekte weiter diskutieren -

  • Barzahlungen
  • Barverkauf am Schalter
  • Barverkauf durch Verkäufer
  • Postverkauf
  • Bareinnahmen
  • Purchases
  • Sales
  • Stores
  • Anlagevermögen
  • Investments

Barzahlungen

Berücksichtigen Sie beim internen Check für Barzahlungen die folgenden Punkte:

  • Mit Ausnahme von Barzahlungen sollten alle Zahlungen über Schecks, Demand Drafts, RTGS (Real Time Gross Settlement), NEFT (National Electronic Fund Transfer) oder einen anderen Bankmodus erfolgen, sofern dies von Zeit zu Zeit verfügbar ist.

  • Personen, die Zahlungen leisten, sollten keinen Zusammenhang mit dem Erhalt von Bargeld haben.

  • Jede bezahlte Rechnung oder jeder bezahlte Gutschein sollte als "Bezahlt" abgestempelt werden, um doppelte Zahlungen für dieselbe Rechnung oder denselben Gutschein zu vermeiden.

  • Die Bestätigung des Guthabens der Gläubiger sollte direkt erfolgen.

  • Für jede Zahlung sollte eine Quittung eingeholt werden.

  • Für Barzahlungen ist anstelle der Hauptkassiererin die Kassiererin verantwortlich.

  • Petty Cash sollte auf dem Imprest-System verwaltet werden.

  • In Ermangelung eines Bargeldeingangs sollte eine ordnungsgemäße Rechnung oder ein Gutschein bei der Kassiererin angefordert werden.

  • Das Kassenbuch sollte häufig von der Kasse überprüft werden.

  • Die Bankabstimmung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen.

  • Der Einzahlungsschein für die Einzahlung von Bargeld auf die Bank sollte vom Kassierer ausgefüllt werden, nicht von der Person, die das Bargeld einzahlen wird.

Gemäß der Bestimmung in Abschnitt 40A (3) des Einkommensteuergesetzes von 1961 für Zahlungen über Rs. 20.000 / - heißt es: „Wenn dem Begutachter Ausgaben entstehen und diese in einer Summe von mehr als Rs gezahlt werden. 20.000 / - anders als durch Schecks oder Bankschecks sind alle diese Ausgaben nicht zulässig. “

Barverkauf am Schalter

  • Jeder Verkäufer, der zum Barverkauf berechtigt ist, sollte speziell abgegrenzt werden.

  • Es sollten vier Kopien des Geldeingangs erstellt werden, von denen drei an den Kunden übergeben werden, von denen der Kunde dem Kassierer zum Zeitpunkt der Zahlung eine Kopie und dem Gatekeeper zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren und dem Verlassen des Gates eine Kopie übergibt und eine Kopie wird vom Kunden aufbewahrt.

  • Es werden drei Verkaufszusammenfassungen erstellt, eine vom Verkäufer, eine vom Kassierer und eine vom Gatekeeper, um die Barverkäufe täglich zu erfassen.

  • Alle Barverkäufe sollten täglich ohne Fehler bei der Bank hinterlegt werden, ohne dass Ausgaben oder Provisionen davon abgezogen werden.

  • Erhaltenes Bargeld (gemäß Bargeldaufzeichnungsgerät), Bargeldverkäufe und auf die Bank eingezahlter Betrag sollten gleich sein.

Verkäufe von reisenden Verkäufern

  • Jedem Verkäufer sollte ein vornummeriertes grobes Kassenbuch zur Einziehung von Forderungen oder Vorschüssen von Kunden ausgestellt werden.

  • Die endgültige Quittung sollte direkt an die Kunden gesendet werden.

  • Ohne Abzug sollten Verkäufer das gesamte Bargeld täglich in der Zentrale einzahlen.

  • Regelmäßige Kontoabstimmung sollte mit dem Kunden erfolgen.

  • Um Betrug zu vermeiden, sollte jeder Verkäufer ersetzt und regelmäßig in andere Bereiche versetzt werden.

Postverkauf

  • Postverkäufe sollten in einem separaten Register erfasst werden.

  • Ein separates Register sollte geführt werden, um das gegen den Postverkauf erhaltene Geld zu erfassen.

  • Bargeld, das per Postverkauf eingeht, sollte separat bei der Bank hinterlegt werden.

  • Die regelmäßige und sorgfältige Überprüfung des Verkaufs- und Zahlungsregisters sollte von einem leitenden Angestellten des Unternehmens durchgeführt werden.

Bareinnahmen

Ein Kassierer erledigt die folgenden Aufgaben in Bezug auf Geldeingänge:

  • Erfassen Sie Geldeingänge sofort nach Erhalt des Bargeldes.

  • Er ist nicht berechtigt, Bargeld bei sich zu haben.

  • Er darf keine Ausgaben daraus machen.

  • Der Kassenbon sollte täglich bei der Bank hinterlegt werden.

  • Dem Kassierer sollte es nicht gestattet sein, einen primären Eintrag in die Bücher vorzunehmen.

Einkäufe

  • Vom Abteilungsleiter ordnungsgemäß unterzeichnete Anforderungsscheine sollten ausgestellt und an die Einkaufsabteilung gesendet werden, wobei Menge, Qualität und Liefertermin auf dem Anforderungsschein deutlich anzugeben sind

  • Die Anfrage bezüglich des erforderlichen Materials sollte von der Einkaufsabteilung von verschiedenen Lieferanten des Materials gestellt werden

  • Die Bestellung sollte auf der Grundlage des niedrigsten Angebots der Lieferanten erfolgen. Es können vier Kopien der Bestellung vorhanden sein, eine für den Lieferanten, eine zweite für die Filialabteilung, eine dritte für die Buchhaltung und die vierte Kopie sollte von der Einkaufsabteilung aufbewahrt werden

  • Die Ware sollte nach ordnungsgemäßer Prüfung zum Zeitpunkt des Wareneingangs zur Lagerung geschickt werden. Die Filialabteilung wird die betroffene Abteilung darüber informieren.

  • Nach ordnungsgemäßer Überprüfung der Kaufrechnung sollte diese zu Buchhaltungs- und Zahlungszwecken an die Buchhaltungsabteilung gesendet werden

  • Auf der Grundlage der Bestellung bucht die Buchhaltungsabteilung diese Rechnung in unseren Geschäftsbüchern. Bei Unstimmigkeiten sollte dem Lieferanten eine Lastschrift ausgestellt werden, die der Einkaufsabteilung mitgeteilt wird.

  • Die Zahlung erfolgt zum Fälligkeitsdatum an den Lieferanten.

Der Umsatz

  • Nach Eingang des Kundenauftrags sollte eine Kopie davon zur weiteren Bearbeitung an die Versandabteilung gesendet werden.

  • Die Versandabteilung verpackt das Material nach Eingang des Kundenauftrags entsprechend der Bestellung.

  • Die Vorbereitung und Überprüfung der Rechnung erfolgt auf der Grundlage des Kundenauftrags.

  • Die Eingabe erfolgt in das Warenausgangsregister, bevor es an die Kunden gesendet wird.

  • Die Umsatzrendite wird in das Wareneingangsregister eingetragen und den Kunden entsprechend eine Gutschrift ausgestellt.

Shops

Ein Geschäft ist eine sehr wichtige und wichtige Abteilung jeder Branche, und eine ordnungsgemäße Kontrolle über das Geschäft ist sehr wichtig, um Diebstahl, Diebstahl und Missbrauch von Inventar zu verhindern. Folgende Punkte müssen bei der internen Überprüfung der Geschäfte berücksichtigt werden:

  • Jedes Geschäft muss mit allen Einrichtungen ausgestattet sein, da das Inventar in Ordnung gehalten werden muss und die günstige Lage des Geschäfts auch für jede Branche wichtig ist.

  • Eine dreifache Kopie von GRN (Wareneingangsschein) sollte nach Erhalt des Materials ausgestellt werden. Eine Kopie wird zusammen mit den Rechnungen an die Einkaufsabteilung gesendet, die zweite für die Buchhaltung und die dritte wird von der Geschäftsabteilung aufbewahrt.

  • Empfangswaren sollten an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden. Für den Wareneingang und die Warenausgabe sollte eine ordnungsgemäße Bestandsbuchhaltung vorhanden sein.

  • In regelmäßigen Abständen sollte eine physische Bestandsaufnahme durchgeführt werden, und die Abstimmung der Bestände mit den Büchern sollte unbedingt erfolgen. Im Falle von Unstimmigkeiten sollte eine angemessene und schnelle Maßnahme ergriffen werden.

  • Wenn Material an eine andere Abteilung ausgegeben wird, muss es im „Materialtransferschein“ angegeben werden. Die Rücksendung des Materials sollte in der MRN (Material Return Note) erfolgen, und das an den Kunden ausgegebene Material sollte auf der Grundlage des Verkaufs erfolgen Nur Rechnung.

Anlagevermögen

Der Kauf von Anlagevermögen kann zur normalen Ergänzung des Anlagevermögens, für ein neues Projekt oder zur Erweiterung des Geschäfts erfolgen. Das Anlagevermögen ist dauerhafter Natur, um Einkommen zu erzielen, dh Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Computer und Fahrzeuge usw.

Im Folgenden sind die wichtigen Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen aufgeführt:

  • Die Sanktionierung von Investitionsausgaben sollte von einem zu diesem Zweck eingesetzten Ausschuss oder von der zuständigen Behörde erfolgen. Das gleiche Verfahren sollte bei der Übertragung oder Entsorgung von Vermögenswerten angewendet werden.

  • Die Unterscheidung zwischen Kapital- und Ertragsausgaben ist für eine ordnungsgemäße Buchführung erforderlich.

  • Das Anlagevermögenregister sollte geführt werden und alle Beschreibungen zu Menge, Kosten und Standort usw. des Anlagevermögens enthalten.

  • Die physische Überprüfung des Anlagevermögens sollte von Zeit zu Zeit erfolgen.

  • Die Bilanzierung und Abschreibung des Anlagevermögens sollte gemäß dem vom Institute of Chartered Accountants of India herausgegebenen Accounting Standard-10 erfolgen.

Investitionen

Folgende Punkte müssen beim Umgang mit Investitionen berücksichtigt werden:

  • Der Kauf und Verkauf von Anlagen sollte nur von einer autorisierten Person durchgeführt werden.

  • In regelmäßigen Abständen sollte ein detailliertes Anlageregister erstellt und eine physische Überprüfung des Eigentumsdokuments durchgeführt werden. Diese Eigentumsdokumente sollten in sicherer Verwahrung des Unternehmens aufbewahrt werden.

  • Die Richtigkeit der Gebühren von Maklern sollte überprüft werden.

  • Die Überprüfung der Buchungsbuchungen auf Dividendenzinsen, Bonus und Kapitalrückzahlung sollte erfolgen.

  • Die Investition sollte physisch überprüft werden.