Umzug in einen anderen EU-Staat zur Arbeit mit der deutschen BlueCard
Ich arbeite seit 3 Jahren in Deutschland für dasselbe Unternehmen. Ich bin gerade dabei, Niederlassungserlaubnis zu bekommen, aber der Prozess steckt noch in den Kinderschuhen.
Ich habe nach Jobs in Deutschland gesucht, aber die Hälfte von ihnen fragt nach Deutschkenntnissen, die ich leider nicht habe.
Da meine Freundin in den Niederlanden lebt, stellte sich die Frage, ob ich mit meiner aktuellen Bluecard, die ich bei meiner Ankunft in Deutschland erhalten habe, in einem anderen EU-Land wie den Niederlanden, Belgien usw. arbeiten kann.
Hat jemand das getan?
Fragen:
Kann ich mit der Bluecard, die ich bei meiner Ankunft in Deutschland erhalten habe, in anderen EU-Ländern arbeiten?
Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, die ich während meiner Arbeit in Deutschland geleistet habe?
Was passiert mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen, die ich während meiner Arbeit in Deutschland geleistet habe?
Verliere ich meine Bluecard, wenn ich einen Job in einem anderen EU-Land annehme?
Gibt es eine Möglichkeit, meinen Renten- und Krankenversicherungsbeitrag in ein anderes Land zu verschieben, oder kann ich diese bereits geleisteten Beiträge in einem anderen EU-Land verwenden?
Welche anderen Dinge muss ich beachten, bevor ich diesen Schritt mache?
Antworten
Kann ich mit der Bluecard, die ich bei meiner Ankunft in Deutschland erhalten habe, in anderen EU-Ländern arbeiten?
Nein, Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Land beantragen, in dem Sie leben und arbeiten würden. Sie können sich nicht unter dem Deckmantel Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Land niederlassen. Diese Aufenthaltserlaubnis könnte eine neue blaue Karte oder eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis sein, der Grundsatz bleibt der gleiche.
Im Vergleich zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen erleichtert die blaue Karte jedoch unter bestimmten Bedingungen den Übergang. Insbesondere, da Sie seit mehr als 18 Monaten im Besitz einer EU-Blue Card sind, sollte es Ihnen gestattet sein, in ein anderes Land zu ziehen und dort zu arbeiten, während ein Blue Card-Antrag in Ihrem neuen Wohnsitzland anhängig ist (anstatt warten zu müssen) für ein Visum in Ihrem alten Wohnsitzland).
Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, die ich während meiner Arbeit in Deutschland geleistet habe?
Es gibt ein System zur Konsolidierung der in den EU-Ländern verdienten Renten (siehe Rente in der EU, wenn Sie in mehreren europäischen Ländern gearbeitet haben ). In Deutschland gibt es unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit, eine Pauschale zurückzuerhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie vollständig aus der EU ausziehen.
Was passiert mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen, die ich während meiner Arbeit in Deutschland geleistet habe?
Nichts. Sie haben für die Deckung bezahlt, als Sie dort lebten, und das haben Sie bekommen. Im Gegensatz zu Rentenbeiträgen, die künftig Rechte eröffnen sollen (Rechnungsabgrenzungsposten), gibt es bei der Krankenversicherung (oder einer anderen Art von Versicherung, ob obligatorisch oder nicht) nichts zu erholen.
Verliere ich meine Bluecard, wenn ich einen Job in einem anderen EU-Land annehme?
Sie müssen in der Tat auf Ihre deutsche EU Blue Card verzichten. Sie werden es nicht verlieren, weil Sie einen Job in einem anderen EU-Land als solchem annehmen, aber Sie werden ihn (irgendwann) verlieren, wenn Sie aus Deutschland ausziehen oder Ihren aktuellen Job verlassen, sodass das Ergebnis im Wesentlichen dasselbe ist.
Wie oben erwähnt, benötigen Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis in Ihrem neuen Wohnsitzland. Wenn Ihre neue Aufenthaltserlaubnis auch eine blaue Karte ist oder wenn Sie lange genug in einem EU-Land bleiben, um langfristig in der EU ansässig zu werden, sollte die Rückkehr nach Deutschland etwas einfacher sein. Andernfalls müssten Sie bei Null anfangen.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen Renten- und Krankenversicherungsbeitrag in ein anderes Land zu verschieben, oder kann ich diese bereits geleisteten Beiträge in einem anderen EU-Land verwenden?
Der Umzug von Krankenversicherungsbeiträgen ist nicht wirklich sinnvoll. Sie müssen in Ihrem neuen Wohnsitzland (sicherlich in den Niederlanden, wo dies obligatorisch ist) Versicherungsschutz erhalten und bezahlen.
In der EU können Renten in der Regel nicht per se „verschoben“, sondern erst konsolidiert werden, wenn Sie das Rentenalter erreichen (mit der Einschränkung, dass es viele verschiedene Systeme gibt und nicht alles unter die EU-Vorschriften fällt).