Rechte der britischen Bürger in der Mitte des Aufenthaltsantrags bei der EU
Ich bin ein britischer Staatsbürger, der in der EU lebt, und bin gerade dabei, einen Wohnsitz in Österreich zu beantragen. Das heißt, ich habe meine Wohnung registriert und alle erforderlichen Dokumente (Adressnachweis, Identität, Einkommen usw.) zusammen mit verschiedenen Formularen bei der Einwanderungsbehörde der örtlichen Regierung eingereicht. Dieser Prozess dauerte viel länger als erwartet, was teilweise auf Covid zurückzuführen war, aber alles wurde genehmigt, und ich hätte ein Formular erhalten müssen, das ich unterschreiben und zurückschicken musste, um mein Aufenthaltszertifikat zu erhalten.
Zum 31. Dezember 2020 ist das Formular noch nicht eingetroffen. Da morgen das Ende der Brexit-Übergangszeit markiert, bin ich mir nicht sicher, ob ich meine EU-Rechte (Freizügigkeit, Zugang zur sozialen Sicherheit und zum Arbeitsmarkt der EU, unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Land usw.) beibehalten werde oder nicht Meine Bewerbung war zu diesem Zeitpunkt nur teilweise ausgefüllt.
Ich schickte eine E-Mail an das Staatsbüro und fragte, ob es eine elektronische Version des Formulars gäbe, die ich selbst ausdrucken und per Sonderzustellung versenden könnte, um sicherzustellen, dass es vor dem Brexit-Termin eintrifft, da ich sonst ein Visum benötigen würde, um zu bleiben. Ihre Antwort lautete: "Es ist kein Problem, da [ich] die Freizügigkeit bereits genutzt habe [indem ich vor dem Ende der Übergangszeit nach Österreich gekommen bin]". Dies scheint zu implizieren, dass es keine Rolle spielt, wann die offizielle Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt wird, da ich seit dem Sommer wohnhaft bin. Sie erwähnten jedoch auch, dass ich im Januar einen Termin für ein Visum vereinbaren kann. Wäre mein Formular ein paar Tage zuvor zugestellt worden, hätte ich überhaupt kein Visum benötigt.
Ich bin mir nicht sicher, ob dies eine Art Kommunikationsproblem ist (mein Deutsch ist immer noch extrem begrenzt), aber wenn jemand weiß, wie der Einwanderungsstatus / die EU-Rechte für britische Staatsbürger mit halb ausgefüllten Aufenthaltsanträgen am Ende der Übergangszeit sind, das wäre sehr hilfreich zu wissen.
Antworten
Ihre Antwort lautete: "Es ist kein Problem, da [ich] bereits die Freizügigkeit genutzt habe [indem ich vor dem Ende der Übergangszeit nach Österreich gekommen bin]". Dies scheint zu implizieren, dass es keine Rolle spielt, wann die offizielle Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt wird, da ich seit dem Sommer wohnhaft bin.
Das ist richtig. Sie sind bereits in Österreich ansässig, dessen Rechte sich aus der Freizügigkeit der EU ergeben, zumindest nachdem Sie das Aufenthaltsdokument beantragt haben. Tatsächlich ist die Frist für die Beantragung eines formellen Dokuments im Zusammenhang mit dem Brexit noch später (es ist jedoch gut, sich so schnell wie möglich zu bewerben).
Sie erwähnten jedoch auch, dass ich einen Termin für ein Visum im Januar vereinbaren kann
Sie haben möglicherweise erwähnt, dass Sie, wenn Sie Österreich vorübergehend verlassen müssen, bevor Ihr Aufenthaltsdokument ausgestellt wird, immer noch ein Visum erhalten können, damit Sie wieder nach Österreich einreisen und / oder in anderen Schengen-Ländern einen Rechtsstatus haben können.
Wäre mein Formular ein paar Tage zuvor zugestellt worden, hätte ich überhaupt kein Visum benötigt.
Ab 2021 reicht Ihr nicht abgestempelter britischer Pass allein ohne andere Dokumente möglicherweise nicht mehr aus, um Ihren rechtlichen Status im Schengen-Raum nachzuweisen, und Sie erhalten auch keine Erlaubnis, zu anderen Zwecken als einem einfachen Besuch in die EU einzureisen. Bei den Covid-Bestimmungen ist dies besonders wichtig, da Ihnen möglicherweise die Einreise / Einreise in die EU / Schengen ohne Wohnsitznachweis (wie eine Erlaubnis oder ein Visum) verweigert wird.
Möglicherweise müssen Sie und Ihre Familie einen Aufenthaltsstatus beantragen, um zu bestätigen, dass Sie bereits vor dem 31. Dezember 2020 in dem EU-Land wohnhaft waren, in dem Sie leben. Sie haben mindestens bis zum 30. Juni 2021 Zeit, dies zu tun.
https://www.gov.uk/guidance/living-in-europe#uk-nationals-in-the-eu
In Österreich lebende britische Staatsangehörige vor dem 1. Januar 2021
Sie müssen eine neue Aufenthaltskarte nach Artikel 50 beantragen, um in Österreich zu bleiben. Sie sollten sich persönlich bei Ihren örtlichen Behörden bewerben. Überprüfen Sie im Voraus, ob Coronavirus-Einschränkungen die Öffnungszeiten oder -verfahren des Büros beeinflussen.
In Wien müssen Sie einen Termin bei der MA35 in der Arndtstraße vereinbaren.
Sie müssen sich zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 bewerben. Lesen Sie die Leitlinien der österreichischen Regierung zum Verfahren zur Registrierung von Wohnsitzen.
https://www.gov.uk/guidance/living-in-austria#visas-and-residency
Siehe auch Leitfaden der österreichischen Regierung für britische Staatsbürger . Sie müssen auch eine Artikel 50-Karte beantragen.
Insbesondere
Haben Sie eine Registrierungsbescheinigung, eine Bescheinigung über den ständigen Aufenthalt, eine Aufenthaltskarte, eine Karte für den ständigen Aufenthalt oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (ständiger Aufenthalt - EU)? Dann ist dies hilfreich für Ihre Anwendung. Ihr weiteres Aufenthaltsrecht hängt jedoch nicht von diesen Unterlagen ab, so dass Sie auch ohne diese Unterlagen einen Aufenthaltstitel nach "Artikel 50 EUV" beantragen können.