Wird ein Richter Textnachrichten prüfen?
Antworten
Wenn es als Beweismittel vorgelegt wird, dann ja, aber nur nach Vorlage der ursprünglichen Nachricht und des Telefons, auf dem es empfangen wurde. Erfordernis des § 65 b Evidenzgesetz ist zu erfüllen
Ja, absolut, naja teilweise. Es kann von dem Fall abhängen, den Sie haben, ob Zivil-, Straf-, Familiengericht usw., aber meiner Erfahrung nach, Familiengericht, ja. Ein Richter und insbesondere die Gegenpartei werden, wenn sie glauben, dass Sie nichts dabei haben, um Ihre Aussage zu beweisen, fragen, ob Sie Belege mitgebracht haben. . Auch wenn Sie sie diesem Gericht bereits als Beweis oder Unterstützung vorgelegt haben, bringen Sie dennoch mindestens 3 Kopien mit. Was du hast…. Soweit es um Kriminalfälle geht ... wahrscheinlich nicht. Ich habe das Unglück, damit vertraut zu sein, und am weitesten wird es wahrscheinlich bis zum Staatsanwalt gehen.