Haftung bei fehlgeschlagenem Hausarrest
Angenommen, die Polizei stellt jemanden unter Hausarrest. Sie sind fahrlässig und erlauben der Person, Menschen zu verlassen und anzugreifen.
Ist die Polizei für Schäden haftbar, da sie Personen in Gewahrsam schützen muss und vermutlich auch Personen schützen muss, die von Personen in Gewahrsam angegriffen werden? Ansonsten bizarre Situation, in der die Polizei nur Kriminelle verteidigen kann.
Antworten
In den USA stellt die Polizei eine Person nicht unter Hausarrest, sondern die Gerichte als Alternative zur normalen Inhaftierung (entweder warten sie auf den Prozess oder verbüßen ihre Strafe). Die Polizei ist überhaupt nicht beteiligt; Die Gerichte können nicht wegen milder Verurteilung verklagt werden. Wenn eine Person ihr Haus verlässt (sogar um eine Flasche Milch zu kaufen), hat sie gegen die Bestimmungen ihrer milderen Strafe verstoßen und wird verhaftet und ins reguläre Gefängnis gebracht. Im Allgemeinen haftet die Polizei nicht für Schäden, insbesondere wenn sie nicht allmächtig ist, um zu verhindern, dass andere etwas falsch machen.
Urteil des Obersten Gerichtshofs
Eine Stadt und ihre Polizeibehörde konnten nach 42 USC § 1983 nicht verklagt werden, weil sie eine einstweilige Verfügung nicht durchgesetzt hatten, die zur Ermordung der drei Kinder einer Frau durch ihren entfremdeten Ehemann geführt hatte.
https://en.wikipedia.org/wiki/Town_of_Castle_Rock_v._Gonzales
Im Allgemeinen verfügen alle Regierungsvertreter über eine qualifizierte Immunität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine Weise, die sie für angemessen halten. Qualifizierte Immunität ist begrenzt, z. B. Straftaten.