Was mache ich, wenn die Polizei gegen mich ermittelt?
Antworten
Drei Dinge, die Sie wissen müssen
Es gibt drei wichtige Dinge, die Sie wahrscheinlich bereits wissen, aber in dieser Situation müssen Sie sich daran erinnern. Das erste ist Ihr Recht, sich auf Ihr Schweigerecht gemäß dem fünften Verfassungszusatz zu berufen: „Niemand … darf in einem Strafverfahren gezwungen werden, als Zeuge gegen sich selbst auszusagen.“
Das zweite ist Ihr Recht, mit der Polizei über einen Anwalt zu verhandeln. Wenn Sie sich keinen leisten können, stellt Ihnen das Gericht einen Anwalt zur Verfügung.
Drittens liegt die Beweislast dafür, dass Sie eine Straftat begangen haben, beim Staatsanwalt. Sie haben nie die Last, Ihre Unschuld zu beweisen. Sie genießen besonderen gesetzlichen Schutz und müssen ihnen nichts sagen.
Eine ausführlichere Behandlung dieses Themas finden Sie unter „Die Polizei ermittelt wegen einer Straftat gegen mich und möchte mit mir sprechen.“ Soll ich mit ihnen reden?“ .
Seien Sie vorsichtig und vermeiden Sie Ärger mit dem Gesetz.
Jim
Nehmen Sie die Dienste eines Anwalts in Anspruch. Sprechen Sie nicht mit der Polizei oder anderen Personen über den Fall und tun Sie vor allem nichts, was als Versuch interpretiert werden könnte, einen Zeugen oder die Ermittlungen zu beeinflussen.