Kann jemand verhaftet werden, weil er einen Mord unterstützt?
Antworten
Ja, Sie können schon wegen einer einfachen Zustimmungserklärung verhaftet werden, wie z. B. „Das wäre großartig, denn ich mag ihn auch nicht, machen Sie es doch…“
Was wäre, wenn die Person, die sagte, sie wolle jemanden töten, telegrafiert wäre und Sie zustimmten, anstatt sie anzuzeigen? Genau dort können Sie als Beihilfe angeklagt werden. In einigen Staaten kann dies sogar dazu führen, dass Sie als Komplize oder Beihilfe oder wegen Verschwörung zur Begehung der Straftat verhaftet werden.
Heutzutage können viele Menschen für fast alles verhaftet werden, und Geschworene, Richter, Staatsanwälte, Strafverfolgungsbehörden usw. sind nicht immer ethische und ehrliche Menschen.
Ich habe einen Freund, dem das vor ein paar Jahren passiert ist (Verschwörung zur Begehung). Er gab eine einfache Aussage ab und landete schließlich für ein Jahrzehnt im Gefängnis, ohne wirkliche Beweise, ohne echtes Verbrechen, ohne Schaden usw., nur mit einem einfache Aussage, dass Staatsanwälte, LEOs und Richter zu etwas wurden, was es nicht war.
So können Ihre Worte und Taten zu etwas Schändlicherem als einer einfachen Vereinbarungserklärung verdreht werden.
Im Vereinigten Königreich ist es strafbar, „eine andere Person bei der Begehung einer Straftat zu unterstützen, zu begünstigen, zu beraten oder zu veranlassen“.
Um Beihilfe zu leisten, müssten Sie sich aktiv an der Vorbereitung der Straftat beteiligen. Wenn Sie also die Waffe beschafft oder den Mörder zum Tatort gefahren haben, als er den Mord begehen wollte.
Um einen Mord herbeizuführen, müssen Sie aktiv jemanden dazu bringen, ihn für Sie zu begehen. Es ist irrelevant, ob Sie sie bezahlen.
Jetzt kommen wir zur Beratung. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie ihm auf irgendeine Weise Ratschläge gegeben oder sie dazu angestiftet haben, den Mord zu begehen. Idealerweise sollten diese Beweise von einem Dritten oder einer Aufzeichnung Ihrer Tat stammen.
Wenn Sie nach der Straftat dazu beitragen, dass der Mord der Justiz entgeht, begehen Sie die andere Straftat „Unterstützung eines Täters“.