Kann mir ein Polizist einen Strafzettel ausstellen, wenn er nicht im Dienst ist?
Antworten
Wie Szandor sagte, wurde ein Beamter des Gesetzes (Friedensbeamte, Satzungsbeamte usw.) vereidigt und hat einen feierlichen Eid abgelegt, das Gesetz treu einzuhalten. Sie schworen nicht auf den Vorbehalt: „...aber nur, solange ich im Dienst bin.“ Sie können Ihnen außerhalb des Dienstes einen Strafzettel ausstellen und Sie verhaften, auch wenn die Richtlinien der Abteilung davon abraten können.
Was Verhaftungen betrifft, so können in Ländern des Common Law wie dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Australien usw. sogar normale Bürger Verhaftungen vornehmen. Deshalb werden sie „Bürgerverhaftungen“ genannt. Das kanadische Recht (und, glaube ich, auch andere Länder) besagt eindeutig, dass die Polizei ODER Bürger bei einer Festnahme nicht mehr als „angemessene Gewalt“ anwenden dürfen. Aus diesem Grund sind die derzeitigen nordamerikanischen Polizeipraktiken eine solche Farce des Gesetzes selbst und nicht nur der „Moral“. Wenn ein Bürger einen Verdächtigen mit der von der Polizei häufig angewandten Gewalt festnehmen würde, würde er sofort wegen Körperverletzung angeklagt und selbst verhaftet werden! Die Heuchelei ist atemberaubend.
Jetzt ist es an der Zeit, dass ALLE Bürger fordern, dass die Polizei Rechenschaftspflicht übernimmt (natürlich gegenüber mehr als sich selbst!)
Ein Polizist ist ein beauftragter Regierungsbeamter. Als solche bleiben ihre Aufträge und alle dadurch erteilten Befugnisse auch dann in Kraft, wenn der Beamte nicht im Dienst ist.
Wenn ein Polizeibeamter an den meisten Orten einen Strafzettel für etwas ausstellt oder sogar eine Festnahme vornimmt, liegt es in seiner Befugnis, dies zu tun.
Die überwiegende Mehrheit tut dies jedoch nicht oft. Es gibt die praktischen Probleme, wenn ein dienstfreier und vermutlich nicht uniformierter Beamter Gesetze durchsetzt, ohne dass seine Behörde weiß, wo er sich befindet, was er tut, und sogar wegen der Verwirrung, die bei der Öffentlichkeit entstehen könnte sogar das mit dem Täter.