Werden Polizisten jemals für eine unrechtmäßige Festnahme bestraft?
Antworten
Ja, und zwar bis zum Verlust ihres Arbeitsplatzes und der Inhaftierung. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass solche Polizisten in einem Gefängnis oder in der allgemeinen Gefängnisbevölkerung landen. Auch hier liegt die Pflicht der Staatsanwaltschaft darin, den Grad der „Unrechtmäßigkeit“ einer Festnahme zu bestimmen – den Umfang und das Ausmaß, wie die „Unrechtmäßigkeit“ ausgeführt wurde und ob der festnehmende Beamte wissentlich gegen die Regeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens und gegen die Regeln einer Person verstoßen hat Bürgerrechte.
Angelegenheiten wie „unrechtmäßige Festnahmen“ werden von Anwälten auf allen Seiten und von Richtern sorgfältig geprüft, ob die Festnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die meisten dieser Fälle werden jedoch vor Zivilgerichten und außerhalb des Gerichtsstands verhandelt, in dem die Festnahme stattgefunden hat.
Wenn Polizeibeamte nicht inhaftiert werden, müssen sie entweder entlassen, beurlaubt, suspendiert oder mit anderen internen Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Zu viele Suspendierungen oder andere (fortschreitende) Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten führen zur Entlassung aus seiner Abteilung.
Das Ausmaß der von einem bestimmten Strafverfolgungsbereich zugelassenen (nachhaltigen) Disziplinarmaßnahmen variiert vor der Entlassung von Beamten, die Abweichung ist jedoch geringer, als Sie vielleicht erwarten. Die Strafverfolgungsbehörden wollen lediglich so wenig zivilrechtliche Haftung wie möglich für Beamte übernehmen, die bei Festnahmen ein schlechtes Urteilsvermögen an den Tag legen.
Sicherlich. Sie werden fast immer gefeuert. Eine irrtümliche Festnahme ist jedoch nicht dasselbe wie eine widerrechtliche Festnahme.
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