Wenn ich 18 wäre und einen 17-jährigen Waisenfreund hätte, könnte ich ihn hypothetisch für ein Jahr adoptieren?

Sep 19 2021

Antworten

RathkealeT Apr 09 2019 at 08:34

Der 18-Jährige muss die jüngere Person nicht adoptieren.

Kümmere dich einfach um die jüngere Person. Hilf ihm.

SharonKaufman4 Apr 09 2019 at 08:52

„Adoption ist für immer.“

Grundsätzlich ist die Adoption ein rechtliches Verfahren, das Ihre Beziehung zu einem Kind so macht, als ob Sie es gezeugt und geboren hätten. Er/sie wäre Ihr Sohn oder Ihre Tochter.

Während Sie offiziell nur bis zum 18. Lebensjahr die finanzielle und rechtliche Verantwortung für das Kind tragen würden, endet die Elternschaft nie. Sie müssten Ihre finanziellen Informationen angeben, wenn das Kind Studienbeihilfe beantragt und möglicherweise etwas Geld beisteuern muss. Möglicherweise muss er/sie bei Ihrer Krankenversicherung bleiben, bis er/sie etwa 24 Jahre alt wird.

Sie müssten reif genug sein, um ihm/ihr zu helfen, wenn er/sie Sie um 3 Uhr morgens anruft, um Ihnen mitzuteilen, dass er/sie Selbstmordgedanken hat, weil eine Freundin/ein Freund ihn/sie verlassen hat, oder wenn die Polizei anruft, um Ihnen zu sagen, dass er/sie es ist hatte eine Blutalkoholkonzentration von der doppelten gesetzlichen Grenze und rammte während der Fahrt ein Polizeiauto. Sie würden den ersten „richtigen“ Job Ihres Kindes feiern und ihm beibringen wollen, eine Steuererklärung abzugeben. Sie würden Ihr Kind vor den Traualtar führen wollen, wenn es heiratet, und inbrünstig hoffen, dass es eine gute Wahl getroffen hat Sie würden sich Sorgen machen, wenn er/sie in einen anderen Teil der Welt zieht oder einen riskanten Sport aufnimmt.

Ich bin eine Mutter durch Adoption, und obwohl meine Tochter jetzt 23 Jahre alt ist, bin ich hier, um Ihnen zu sagen, dass Elternschaft eine lebenslange Verpflichtung ist, Ihr Kind zu lieben und für es da zu sein. Abgesehen von der Tatsache, dass Sie zu jung sind, um zur Adoption zugelassen zu werden, sind Sie in dem von Ihnen erstellten Szenario nicht bereit für die Verpflichtungen der Elternschaft.