Sollten die Gesetze zur Vernachlässigung von Kindern dahingehend geändert werden, dass Sie Ihren Kindern nicht einfach die Erlaubnis geben, draußen ohne die Anwesenheit der Eltern/Erziehungsberechtigten zu spielen?

Apr 30 2021

Antworten

MeganRoyal6 Apr 19 2021 at 08:23

Ihre Frage ist zu weit gefasst. Der Aufsichtsbedarf/die Vernachlässigung wird durch Alter/Entwicklung/Umweltfaktoren bestimmt. Es wäre fast nie angebracht, einem Kind im Alter von 0 bis 3 Jahren zu erlauben, unbeaufsichtigt draußen zu spielen. 4–5–6, vielleicht – spielen sie auf dem Bürgersteig einer belebten Straße oder in einem umzäunten Hinterhof mit einem Sandkasten? Wie lange sind sie draußen? Ist der Nachbar zwei Türen weiter ein Sexualstraftäter? Ist das ein 14-jähriges Mädchen mit schweren Entwicklungsstörungen, das mit jedem in ein Auto steigen würde? Weiß das betreute Kind, was im Notfall zu tun ist? Wie würden sie Hilfe bekommen?

Die Feststellung einer Vernachlässigung muss im Einzelfall unter Berücksichtigung spezifischer Faktoren erfolgen.

HeatherMorcroft Apr 19 2021 at 00:39

Die Kindervernachlässigungsgesetze machen diese Vernachlässigung nicht möglich. Diese Situationen treten auf, wenn übereifrige Kinderschutzermittler in eine Situation geraten, in der keine Gefahr für die Kinder besteht. Die Gerichte können sich die spezifischen Umstände ansehen und Fälle abweisen, in denen ein CPI mit den Extremen verrückt geworden ist. Es gibt jedoch Umstände, unter denen Kinder nicht unbeaufsichtigt unterwegs sein sollten. Es ist also nicht das Gesetz selbst, das das Problem darstellt, sondern die extremen Auslegungen und Anwendungen des bestehenden Rechts.