Wenn ein Polizist eine Straftat begeht, wird er dann genauso verhaftet wie jede andere Person?
Antworten
Ja, ein Polizist wird auf die gleiche Weise wie die anderen Personen verhaftet, wenn er die Straftat begeht. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Strafe der Staatsanwaltschaft erforderlich ist, wenn er die Straftat nach dem PC-Gesetz begeht, und zwar auf die gleiche Weise wie er Wird die Straftat in Ausübung ihrer Amtspflicht begangen, ist die Sanktion auch in solchen Fällen nach § 197 crpc erforderlich.
Außer Dienst, ja. Wenn sie wegen im Dienst begangener Straftaten verhaftet werden, geschieht dies am häufigsten im Dienst. Dadurch wird sichergestellt, dass ihr Polizeiausweis, ihre Dienstmarke und ihre ausgestellte Waffe wiedererlangt werden, da die Polizei andernfalls eine Klage gegen sie einreichen müsste. Und wenn ihre eigene Abteilung sie festnimmt, werden sie normalerweise in das Gefängnis einer anderen Behörde eingewiesen, um sicherzustellen, dass ihnen keine Bevorzugung oder Voreingenommenheit entgegengebracht wird.