Kann ich als Elternteil wegen Vernachlässigung meines Kindes angeklagt werden, wenn mein Kind 18 Jahre alt ist und eine Straftat begangen hat?
Apr 30 2021
Antworten
JimSpriggs2 Feb 01 2021 at 20:08
Im Großen und Ganzen: Nein, Sie sind nicht für das Verhalten Ihres Kindes nach seinem 18. Lebensjahr verantwortlich.
Je nachdem, wo Sie sich befinden, könnten Sie jedoch für ein von ihm begangenes Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Ihr Kind unemanzipiert ist, also noch zur Schule geht und unter Ihrem Dach und unter Ihrer Obhut lebt. In beiden Fällen würde man es nicht als Vernachlässigung bezeichnen.