Ich wurde von einem Polizisten angehalten, erhielt aber keinen Strafzettel. Ist es noch in meiner Akte?
Antworten
Hängt davon ab, was Sie mit „Ihrem Datensatz“ meinen.
Ihr Strafregister? Ihr Fahrausweis?
Nein. Es liegt kein Strafzettel oder Verstoß vor, den Sie in Ihre Akte aufnehmen müssen.
Allerdings wird Ihre örtliche Dienststelle Ihren Kontakt mit der Polizei protokollieren. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufzeichnung, aus der hervorgeht, mit wem die Polizei aus welchen Gründen Kontakt hatte. Jeder, mit dem die Polizei zu tun hat, ist in dieser Akte aufgeführt. Egal, ob Sie der Beschwerdeführer sind, der die Polizei gerufen hat, jemand, der von der Polizei angehalten wird, oder der Täter eines von der Polizei gefassten Verbrechens.
Bei diesem Datensatz handelt es sich nicht um eine nationale Datenbank. Es ist nichts gegen Sie persönlich. Es wird nur von Ihrer örtlichen Abteilung verwendet, wobei jede Abteilung ihre eigenen separaten Aufzeichnungen führt. Es wird nur verwendet, damit die Beamten wissen, mit wem sie aus welchen Gründen bereits zu tun hatten.
Fahrer: Mein Rücklicht ist aus? Ich kannte diesen Officer nicht. Ich werde es sofort reparieren lassen.
Beamter: Hmmm, ich sehe, dass Sie im letzten Monat wegen derselben Rückleuchte mit 8 Zinken angehalten wurden. Tut mir leid, Sir, aber Sie bekommen ein Ticket.
Wenn Sie weder eine schriftliche Verwarnung noch einen Strafzettel erhalten haben, ist in Ihrem Führerschein zumindest in den USA nichts vermerkt. Für Ihre Versicherung ist davon nichts zu sehen. Wenn Sie eine Kopie Ihres Führerscheins hätten, wäre darauf kein Hinweis auf die Haltestelle zu finden.
Der Stopp wird im täglichen Protokoll des Beamten vermerkt. Sein Funkanruf, um Informationen über Ihr Kennzeichen und Ihren Führerschein zu erhalten, wird ebenfalls im Protokoll des Dispatchers vermerkt. Ihr Kontakt mit dem Beamten wird in den täglichen Protokollen von mindestens zwei Personen vermerkt.