Wie kann Google dich vergessen?

Mar 04 2015
Erinnerst du dich an das verrückte Video, das du vor Jahren mit deinen Freunden gemacht hast? Ja, das tun Sie, aber Sie wünschen sich auch, dass es nicht das erste ist, was bei einer Google-Suche nach Ihrem Namen auftaucht. Nun, freut euch! Es gibt eine Möglichkeit, es aus Google herauszubekommen.
Google hat eine Möglichkeit, alles in Sichtweite zu dokumentieren. Aber vielleicht können Sie einige dieser wenig schmeichelhaften Fotos und peinlichen Videos loswerden.

Ganz gleich, ob es sich um eine Nacht voller College-Spielereien handelt, die ihren Weg auf YouTube gefunden haben , eine Verletzung der Privatsphäre außerhalb unserer Kontrolle oder eine Nachricht über jahrzehntealte Geschäftsbeziehungen, viele von uns haben Elemente in ihren Online-Profilen, die wir gerne löschen würden. Aber während Menschen im Laufe der Zeit vergeben und vergessen können, hat das Internet eine fast unendliche Fähigkeit, sich zu „erinnern“, mit Online-Bildern, Videos und Textdokumenten, die eine nahezu dauerhafte Aufzeichnung unserer persönlichen und beruflichen Geschichte bieten.

Dank einer Entscheidung des obersten Gerichts der Europäischen Union vom Mai 2014 haben Einzelpersonen in Europa nun das Recht, vergessen zu werden – oder zumindest die Entfernung von Ergebnissen zu verlangen, die bei einer Internetsuche nach ihrem eigenen Namen auftauchen [Quellen: Google , Schechner ]. Die Entscheidung ging auf einen Fall aus dem Jahr 2010 zurück, der von einem spanischen Staatsbürger eingereicht wurde, der sich darüber beschwerte, dass, wenn jemand seinen Namen in der spanischen Version von Google suchte, die Top-Suchergebnisse Links zu einer Zeitungsankündigung von 1998 enthielten, in der für eine Auktion zur Begleichung seiner alten Sozialversicherungsschulden geworben wurde [Quelle : Gerichtshof der Europäischen Union ].

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Einzelpersonen Suchmaschinen auffordern können, Ergebnisse zu entfernen, die „unzureichend, irrelevant oder nicht mehr relevant oder im Verhältnis zu den Zwecken, für die sie verarbeitet wurden, übertrieben“ [Quelle: Newcomb ]. Als Reaktion darauf richtete Google ein Webformular ein, in dem Benutzer beantragen können, dass bestimmte Ergebnisse für Suchanfragen einschließlich ihres Namens entfernt werden [Quellen: Google , Schechner ].

Google hat die technischen Einzelheiten dazu, wie die Ergebnisse entfernt werden, nicht mitgeteilt, außer dass jede Anfrage einzeln von einem „Entfernungsteam“ geprüft und bewertet wird, um das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Information abzuwägen [Quellen: Google , Scheichner ]. Benutzer, die die Entfernung aus der Suche beantragen, müssen die URL für jedes einzelne Element angeben, das sie aus ihren Suchergebnissen entfernen möchten [Quelle: Google ]. Die Dokumente selbst werden nicht aus dem Internet entfernt oder für Suchanfragen ohne Namensbezug gesperrt; sie werden lediglich aus einer bestimmten Namenssuche entfernt.

Beispielsweise entschied der EuGH in seiner Entscheidung vom Mai 2014, dass Suchergebnisse für den Namen „Mario Costeja González“ keine Links mehr zu der Zeitungsanzeige der Immobilienauktion von 1998 in Katalonien, Spanien, enthalten sollten. Ein Benutzer, der nach "Immobilienauktionen in Katalonien" (ohne den Namen von Herrn Costeja González) suchte, konnte jedoch immer noch die Ankündigung von 1998 finden. Die Ergebnisse werden nur für Google-Domains in der Europäischen Union bereinigt, sodass eine Suche nach demselben Namen in den Vereinigten Staaten immer noch das unerwünschte Ergebnis anzeigen könnte [Quellen: Hill , Newcomb , Schechner ].

Viele weitere Informationen

Zum Thema passende Artikel

  • So funktioniert Google
  • Wie Identitätsdiebstahl funktioniert
  • Wie Internet-Suchmaschinen funktionieren
  • 10 Nützliche Google-Tools
  • 10 Zeichen, dass das, was Sie online lesen, falsch ist

Quellen

  • Gerichtshof der Europäischen Union. "Urteil in der Rechtssache C-131/12: Ein Internet-Suchmaschinenbetreiber ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die er auf von Dritten veröffentlichten Webseiten durchführt." 13. Mai 2104. (11. August 2014) http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070en.pdf
  • Google. „Entfernungsantrag aus der Suche nach Datenschutzrecht in Europa.“ (11. August 2014) https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch
  • Hügel, Kaschmir. "Google bietet ein 'Vergiss mich'-Formular an." 30. Mai 2014. (11. August 2014) http://www.forbes.com/sites/kashmirhill/2014/05/30/google-offers-up-forget-me-form/
  • Newcomb, Alyssa. „Was es braucht, um bei Google ‚vergessen‘ zu werden.“ Abc Nachrichten. 30. Mai 2014. http://abcnews.go.com/Technology/takes-forgotten-google/story?id=23929606
  • Scheichner, Sam. „Google beginnt mit dem Entfernen von Suchergebnissen gemäß Europas ‚Recht auf Vergessenwerden‘.“ Wall Street Journal. 26. Juni 2014. (11. August 2014) http://online.wsj.com/articles/google-starts-removing-search-results-under-europes-right-to-be-forgotten-1403774023